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                Auszug aus der Gewässerordnung

  • Nur derjenige darf an unseren Vereinsgewässern angeln, der einen gültigen Jahresfischereischein und die Fischererlaubnis zu unseren Gewässern beisch führt.

  • Alle Mitglieder sind berechtig und verpflichtet im Zweifelsfall Papiere und Fang eines jeden Anglers am Wasser zu kontrollieren. Festgestellte Verstöße gegen die Gewässerordnung sind schriftlich dem Vorstand zu melden.

  • Treten Wasserverunreinigungen oder Fischsterben auf, so werden sofort die nächste Polizeibehörde (WKD), der Vorstand sowie der Gewässerwart informiert.

  • Jede Rute darf nur mit einem Einfachhaken-keine Mehrfachhaken bestückt werden. Als Ausnahme gelten Wobbler, Blinker u.ä.

  • Ohne unmittelbare Beaufsichtigung dürfen Angeln nicht am Wasser verbleiben. Für kurze Zeit ist die Aufsicht durch einen anderen Angler erlaubt.

  • Als Edelfische gelten Forelle,Zander,Karpfen und Hecht. Weissfische,Aal und Wels unterliegen keiner Fangbeschränkung. Bei erreichen der tägliche Fangquote ist das Angeln sofort einzustellen. Untermaßige oder in der Schonzeit gefangene Fische müssen sofort lebend und schonend ins Wasser gestzt werden.

  • Die folgend Fangquotierung gilt pro Monat.Es dürfen pro Tag und Art 3 Stück Edelfische gefangen werden, jedoch nicht mehr als 15 Stück Edelfische pro Monat.

  • Fänge sind nicht übertragbar.

  • Jungfischer dürfen zu gleichen Bedingungen am Fischfang teilnehmen, jedoch nur unter Aufsicht eineserwachsenen Mitglieds oder der Jugendleitung.

  • Das Fischen mit lebenden Ködern ist verboten.Die Mitglieder werden angehalten, sich nach den Tierschutzgesetz zu richten. Fanggeräte wie Harnen,Legeangeln,Zugnetze,Reusen und Senken sowie Systernen sind verboten.

  • Das Schlachten der Fische am Gewässer ist verboten

  • Das Befahren der Ufer,betreten und befahren der Wiesen,Felder und Schongebiete sowie das Zelten und offenes Feuer am Wasser sind streng untersagt.

  • Der Angelplatz ist sauber zu verlassen, Abfälle und Reste müssen mitgenommen werden

  • Markierte Fische müssen sofort unter Angabe des Fangdatums, der Uhrzeit, der Größe, des Gewichtes, des Fangortes und des verwendeten Köders gemeldet werden.

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Achtung unser 4.Rutenbauseminar findet vom 13.-15.04.2012 statt.Die Teilnehmerzahl ist auf 10 begrenzt.Anmeldungen bitte über unser Kontaktformular.